Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
- Nachweis der Ausbildung zum VEST Tauchlehrer-Assistent oder vergleichbar
- gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung
- Logbuchnachweis von mind. 150 Tauchgängen
- Nachweis über die Begleitung/Unterstützung von Beginnerausbildung im CMAS- oder R.S.T.C.-System.
- Nachweis einer Tauchlehrer-Haftpflichtversicherung
- Empfohlen wird die Teilnahme an mindestens zwei der drei folgenden Seminare (die auch im modularen Seminar kompakt gemacht werden können):
- Medizin
- Rhetorik und Kommunikation
- Technik
Ersatzweise genügt der Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten in den jeweiligen Disziplinen.
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Vergleichbare Ausbildungen anderer Organisationen mit Nachweis der Lehrinhalte, oder Firmen, z.B. Techniklehrgänge bei Herstellern von kolben- und membrangesteuerten Atemreglern sowie ein Kompressorseminar können anerkannt werden, wenn die Lehrgangsinhalte mit denen der VEST-Seminare vergleichbar sind.
Bei Techniklehrgängen von Herstellern müssen sowohl die kolben- als auch die membrangesteuerten Atemregler behandelt und zusätzlich ein Kompressorseminar nachgewiesen werden. -
Die Teilnahme an einer Vorbereitungs- und Qualifikationswoche wird empfohlen.
Qualifikationsinhalte
- Tauchtheorie: Medizin, Bewegungs- und Trainingslehre, Unterrichtslehre, Physik, Technik, Tauchpraxis, Umwelt
- Tauchpraxis: mindestens 6 qualifizierende Tauchgänge mit ausgewählten Übungen
- Lehrprobe: jeweils mind. eine Unterrichtsprobe für Theorie- und Praxisunterricht
- Notfallmedizin: in Theorie und Praxis
Abschluss
Nach erfolgreicher Qualifikation ist der VEST/CMAS-Tauchlehrer* berechtigt folgende Brevets abzunehmen:
- Abnahmeberechtigung bis VEST / CMAS*
- Weitere Abnahmeberechtigungen für Spezialkurse können durch Kurse erworben werden.
Die Brevetierung erfolgt per VEST- und CMAS-Karte sowie im VEST-Logbuch durch das VEST-Präsidium.