Allgemein
Voraussetzungen
- Mindestalter 20 Jahre
- gültige Lizenz als Tauchlehrer ** oder äquivalente Ausbildung und mindestens 12 Monaten Praxis im In- oder Ausland
- gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung
- Nachweis über die Teilnahme an mindestens zwei der drei folgenden Seminare:
- Medizin
- Rhetorik und KommunikationT
- Technik
- können ausreichende Kenntnisse in den jeweiligen Disziplinen nachgewiesen werden, kann die Verpflichtung zur Seminarteilnahme entfallen
- Logbuchnachweis von mindestens 300 Tauchgängen
- Nachweis über die Teilnahme an einem HLW und O2-Seminar
- Nachweis einer Tauchlehrer-Haftpflichtversicherung
- Grundlagen in Bootsführung und Seemannschaft
Crossover - Seminar
Status und Brevetierungsberechtigung
- VEST / CMAS Tauchlehrer **
- Abnahmeberechtigung bis VEST / CMAS ***
- Abnahmeberechtigung für die Spezialkurse wie vom VEST-Präsidium bestätigt werden. (Je nach Absolvieren von Kursen oder Einreichung von Kurskonzepten.)
- Die Abnahmeberechtigung für Tauchsicherheit und Rettung erfolgt erst nach Nachweis über die Teilnahme an einem von VEST anerkannten Medizinseminar
Die Brevetierung erfolgt per VEST- und CMAS- Karte sowie im VEST-Logbuch durch das VEST-Präsidium.