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Allgemein

Die Crossover von VEST bieten für ausgebildete Tauchlehrer anderer Organisationen die Möglichkeit zum Quereinstieg in das VEST - System. Die nach dem Crossover stattfindende Einstufung zu den verschiedenen Tauchlehrerstufen, erfolgt in erster Linie anhand der nachgewiesenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen. Ansprüche auf die Einstufung zu einer bestimmten Leistungsstufe als Tauchlehrer können nicht geltend gemacht werden.

Voraussetzungen

  • Mindestalter 20 Jahre
  • gültige Lizenz als Tauchlehrer ** oder äquivalente Ausbildung und mindestens 12 Monaten Praxis im In- oder Ausland
  • gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung
  • Nachweis über die Teilnahme an mindestens zwei der drei folgenden Seminare:
    • Medizin
    • Rhetorik und KommunikationT
    • Technik
    • können ausreichende Kenntnisse in den jeweiligen Disziplinen nachgewiesen werden, kann die Verpflichtung zur Seminarteilnahme entfallen
  • Logbuchnachweis von mindestens 300 Tauchgängen
  • Nachweis über die Teilnahme an einem HLW und O2-Seminar
  • Nachweis einer Tauchlehrer-Haftpflichtversicherung
  • Grundlagen in Bootsführung und Seemannschaft

Crossover - Seminar

Die Crossover-Programme können über das VEST-Präsidium angefordert werden.

Status und Brevetierungsberechtigung

  • VEST / CMAS Tauchlehrer **
  • Abnahmeberechtigung bis VEST / CMAS ***
  • Abnahmeberechtigung für die Spezialkurse wie vom VEST-Präsidium bestätigt werden. (Je nach Absolvieren von Kursen oder Einreichung von Kurskonzepten.)
  • Die Abnahmeberechtigung für Tauchsicherheit und Rettung erfolgt erst nach Nachweis über die Teilnahme an einem von VEST anerkannten Medizinseminar

Die Brevetierung erfolgt per VEST- und CMAS- Karte sowie im VEST-Logbuch durch das VEST-Präsidium.